Ämter Beschwerden und Eingaben, Beschwerden und Eingaben an Ämter, Farbe mit Krebserregendem Inhaltstoff Butanonoxim ist ohne Verbot auf dem Markt 30.11.2020, Giftstoffe in Farben
Elke Wirtz als Mentorin bei der IHK Aachen

Farbe mit Krebserregendem Inhaltstoff Butanonoxim ist ohne Verbot auf dem Markt 30.11.2020

ClecerPick Vorstreichfarbe

Vorstreichfarbe CleverPick ist toxisch gekauft bei Roller

Farbe mit Krebserregendem Inhaltstoff Butanonoxim ist ohne Verbot auf dem Markt

 

 

 

 

Auszug Quelle www.eggi.eu  >

Raumluftbelastungen durch Butanonoxim

Immer wieder erhalten wir Nachrichten von Raumluftbelastungen durch den Raumschadstoff Butanonoxim.

Butanonoxim ist ein Hautverhinderungsmittel, das häufig in lösemittelbasierten Farben und Lacken eingesetzt wird, findet sich abr auch in zahlreichen Dichtstoffen, Silikonen.

Obwohl bei zahlreichen „Gütezeichen“ (z. B. naturepluseco-Institut-Label, Umweltzeichen auf Grund seiner Einstufung als „kann vermutlich Krebs erzeugen; H 351 ) bereits in den Basiskriterien als definitiver „Ausschließungsgrund“ aufgelistet, findet sich der Stoff nach wie vor in zahlreichen Bauprodukten, leider selbst in sogenannten „Ökoprodukten“ wieHolzlasuren von Naturfarbenherstellern.

Regelmäßig findet sich Butanonoxim daher auch nach wie vor in Presseberichten bezüglich Belastungen in Schulen und Kitas, (z.B. 27.09.201314.05.2015 – wie so oft mit Bagatellisierung der Toxizität; zuletzt 14.07.2016aber auch in öffentlichen Gebäuden (Rathaus Hameln, 2014Geraer Justizzentrum2014)

 

Im September 2020 habe ich „CleverPick“ Vorstreichfarbe bei Roller gekauft.

CleverPick Vorstreichfarbe

Elke Wirtz Reklamation bei Roller wegen giftiger Vorstreichfarbe wird nicht anerkannt 52525 [webform_submission:values:ihre_stadt] – Beschwerdepostfach
tmmwirtz@gmail.com
Schadstoffberatung <schadstoffe@verbraucherzentrale.nrw>
Mo, 30.11.2020 12:18

  •  info@wirtz-elke.de
Elke Wirtz Reklamation Vorstreichfarbe giftigRoller16.09.2020.pdf
154 KB

 

Guten Tag Frau Wirtz,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bitte wenden Sie sich wegen Ihrer Gesundheitsbeschwerden an eine Ärztin oder einen Arzt, da wir keine Aussagen zu individuellen Krankheitsursachen machen können.
Laut Sicherheitsdatenblatt
handelt es sich um eine lösemittelhaltige Farbe. Lösemittel riechen und können Benommenheit, Kopfschmerzen und weitere Beschwerden verursachen.
 Im Technischen Merkblatt rät der Hersteller indirekt selbst von einem großflächigen Einsatz in Innenräumen ab:
„Aufgrund der arttypischen Geruchsentwicklung von lösemittel-basierten Lacksystemen wird auf großen Flächen im Innenbe-reich der Einsatz wasserbasierter Lacksysteme empfohlen.“
Zudem enthält das Produkt laut Sicherheitsdatenblatt noch krebserzeugend eingestuftes Butanonoxim als Filmbildungverhinderer. Das ist leider gesetzlich nicht verboten.
Ich werde diese widersprüchlichen Angaben im Technischen Merkblatt „für Innen und Außen“  und dann die Einschränkung im weiteren Verlauf des Textes an das Ministerium, das für Chemikaliensicherheit zuständig ist, weiterleiten.
Sie können sich mit Ihrer Beschwerde auch selbst an den Zuständigen für den Schutz vor Gefahrstoffen der Bezirksregierung Köln wenden:
Wenn Sie Unterstützung bei der rechtlichen Auseinandersetzung bzw. der Reklamation in Bezug auf die Farbe mit Roller wünschen, können Sie sich an eine Rechtsberatung z.B. an die kostenpflichtige Rechtsberatung der Verbraucherzentrale NRW wenden:
Informationen zu Siegeln und zur Auswahl gesundheitsverträglicherer Materialien finden Sie im folgenden Artikel, der nicht nur für Haushalte mit Kindern relevant ist:
Bitte geben Sie uns eine kurze Rückmeldung, ob unsere Antwort für Sie hilfreich war.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Effers
—————————————————————————–
Dr. Kerstin Effers
Referentin Umwelt und Gesundheitsschutz
Vorstand: Wolfgang Schuldzinski
Amtsgericht Düsseldorf: VR 4130
USt-IdNr.: DE 119 496 546
Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unseren Hinweisen im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/datenschutz
Fragen und Antworten rund um das Thema Schadstoffe finden Sie unter: www.verbraucherzentrale.nrw/schadstoffe
———- Ursprüngliche Nachricht ———-
Von: Elke Wirtz <verbraucherzentrale@verbraucherzentrale.nrw>
An: service@verbraucherzentrale.nrw
Datum: 24.11.2020 15:29
Betreff: Elke Wirtz Reklamation bei Roller wegen giftiger Vorstreichfarbe wird nicht anerkannt 52525 [webform_submission:values:ihre_stadt] – Beschwerdepostfach

Jemand hat das Kontaktformular unter https://www.verbraucherzentrale.de/beschwerde ausgefüllt.

Das Kontaktformular ist abgeschickt worden am Di, 11/24/2020 – 15:25.

Die eingegebenen Einträge sind:

Ihr Name
Elke Wirtz

Ihre E-Mail-Adresse
info@wirtz-elke.de

Ihr Bundesland
Nordrhein-Westfalen

Ihre Telefonnummer *
01522-4672106

Ihre PLZ
52525

Ihre Stadt
Heinsberg

Betreff
Elke Wirtz Reklamation bei Roller wegen giftiger Vorstreichfarbe wird nicht anerkannt

Ihr Anliegen
Sehr geehrte Damen und Herren,

im September 2020 habe ich bei Roller Vorstreichfarbe gekauft und in meiner Wohnung verwendet. Anschließend bekam ich Kreislaufbeschwerden und der Gestank der Farbe ging trotzt gutem Lüften nicht weg.
Ich musste die Farbe vom Holz wieder abhobeln.
Im Oktober 2020 bekam ich starke Beschwerden in meinen Muskeln und Gliedern und bin erst nach Wochen wieder richtig bewegungsfähig.
Ich habe keine Allergien und darauf vertraut, dass Farbe nicht solche toxischen Auswirkungen hat.

Roller und der Hersteller sind nicht daran interessiert diese Farbe untersuchen zu lassen.

Auszug aus meiner Email :
„Am 12.09.2020 habe ich in Hückelhoven die Vorstreichfarbe Clever Pick
gekauft.
Ich habe damit den Holzrahmen der Türe zum Bad und ein Teil meiner neuen
Holztreppe gestrichen.

Nach mehreren Tagen mit sehr gutem Durchlüften habe ich noch immer den
giftigen Gestank in meiner Wohnung.
Ich habe davon Kreislaufbeschwerden, Schlafstörungen.
Ich bin kerngesund daher liegt es definitiv an der Farbe.

Meine Katzen leiden ebenfalls unter diesem Gestank.

Ich muss nun die Treppe vom Zimmermann wieder ausbauen lassen und neu
machen lassen.
Den Echtholzrahmen des Bades muss ebenfalls austauschen.

Wie können Sie als großes Unternehmen diese Farbe im Verkauf anbieten?

Als Stammkunden verlasse ich mich darauf, dass alle Produkte ohne
schädliche Giftstoffe in Ihrem Sortiment angeboten und verkauft werden.

Ich erwarte bis heute Abend keine Rückmeldung von Ihnen, da ich so meine
Wohnung nicht ohne große gesundheitliche Beschwerden nutzen kann.“

In der Anlage finden Sie den Schriftverkehr. Ich finde es überhaupt nicht in Ordnung das so eine stinkende und gesundheitsschädliche Farbe im Verkauf ist und man es dem Verbraucher w/m/d allein überlässt, mit dieser Farbe klar zu kommen.

Man will mir den zusätzlichen Arbeitsaufwand usw. nicht ersetzten.
Ich habe die Farbe hierbehalten, um eine Untersuchung der Giftstoffe möglich zu machen.

Ich bitte Sie um Unterstützung das diese Farbe untersucht und aus dem Handel genommen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Elke Wirtz

www.wirtz-elke.de

Ich möchte auch Dokumente übermitteln
Ja

Dokumente hochladen

  • Elke Wirtz Reklamation Vorstreichfarbe giftigRoller16.09.2020.pdf

Zur Nachverfolgung kennzeichnen.
Schadstoffberatung <schadstoffe@verbraucherzentrale.nrw>
Mo, 30.11.2020 12:18

  •  info@wirtz-elke.de
Elke Wirtz Reklamation Vorstreichfarbe giftigRoller16.09.2020.pdf
154 KB

 

Guten Tag Frau Wirtz,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bitte wenden Sie sich wegen Ihrer Gesundheitsbeschwerden an eine Ärztin oder einen Arzt, da wir keine Aussagen zu individuellen Krankheitsursachen machen können.
Laut Sicherheitsdatenblatt
handelt es sich um eine lösemittelhaltige Farbe. Lösemittel riechen und können Benommenheit, Kopfschmerzen und weitere Beschwerden verursachen.
 Im Technischen Merkblatt rät der Hersteller indirekt selbst von einem großflächigen Einsatz in Innenräumen ab:
„Aufgrund der arttypischen Geruchsentwicklung von lösemittel-basierten Lacksystemen wird auf großen Flächen im Innenbe-reich der Einsatz wasserbasierter Lacksysteme empfohlen.“
Zudem enthält das Produkt laut Sicherheitsdatenblatt noch krebserzeugend eingestuftes Butanonoxim als Filmbildungverhinderer. Das ist leider gesetzlich nicht verboten.
Ich werde diese widersprüchlichen Angaben im Technischen Merkblatt „für Innen und Außen“  und dann die Einschränkung im weiteren Verlauf des Textes an das Ministerium, das für Chemikaliensicherheit zuständig ist, weiterleiten.
Sie können sich mit Ihrer Beschwerde auch selbst an den Zuständigen für den Schutz vor Gefahrstoffen der Bezirksregierung Köln wenden:
Wenn Sie Unterstützung bei der rechtlichen Auseinandersetzung bzw. der Reklamation in Bezug auf die Farbe mit Roller wünschen, können Sie sich an eine Rechtsberatung z.B. an die kostenpflichtige Rechtsberatung der Verbraucherzentrale NRW wenden:
Informationen zu Siegeln und zur Auswahl gesundheitsverträglicherer Materialien finden Sie im folgenden Artikel, der nicht nur für Haushalte mit Kindern relevant ist:
Bitte geben Sie uns eine kurze Rückmeldung, ob unsere Antwort für Sie hilfreich war.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Effers
—————————————————————————–
Dr. Kerstin Effers
Referentin Umwelt und Gesundheitsschutz
Vorstand: Wolfgang Schuldzinski
Amtsgericht Düsseldorf: VR 4130
USt-IdNr.: DE 119 496 546
Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unseren Hinweisen im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/datenschutz
Fragen und Antworten rund um das Thema Schadstoffe finden Sie unter: www.verbraucherzentrale.nrw/schadstoffe
———- Ursprüngliche Nachricht ———-
Von: Elke Wirtz <verbraucherzentrale@verbraucherzentrale.nrw>
An: service@verbraucherzentrale.nrw
Datum: 24.11.2020 15:29
Betreff: Elke Wirtz Reklamation bei Roller wegen giftiger Vorstreichfarbe wird nicht anerkannt 52525 [webform_submission:values:ihre_stadt] – Beschwerdepostfach

Jemand hat das Kontaktformular unter https://www.verbraucherzentrale.de/beschwerde ausgefüllt.

Das Kontaktformular ist abgeschickt worden am Di, 11/24/2020 – 15:25.

Die eingegebenen Einträge sind:

Ihr Name
Elke Wirtz

Ihre E-Mail-Adresse
info@wirtz-elke.de

Ihr Bundesland
Nordrhein-Westfalen

Ihre Telefonnummer *
01522-4672106

Ihre PLZ
52525

Ihre Stadt
Heinsberg

Betreff
Elke Wirtz Reklamation bei Roller wegen giftiger Vorstreichfarbe wird nicht anerkannt

Ihr Anliegen
Sehr geehrte Damen und Herren,

im September 2020 habe ich bei Roller Vorstreichfarbe gekauft und in meiner Wohnung verwendet. Anschließend bekam ich Kreislaufbeschwerden und der Gestank der Farbe ging trotzt gutem Lüften nicht weg.
Ich musste die Farbe vom Holz wieder abhoblen.
Im Oktober 2020 bekam ich starke Beschwerden in meinen Muskeln und Giedern und bin erst nach Wochen wieder richtig bewegungsfähig.
Ich habe keine Allergien und darauf vertraut, dass Farbe nicht solche toxischen Auswirkungen hat.

Roller und der Hersteller sind nicht daran interessiert diese Farbe untersuchen zu lassen.

Auszug aus meiner Email :
„Am 12.09.2020 habe ich in Hückelhoven die Vorstreichfarbe Clever Pick
gekauft.
Ich habe damit den Holzrahmen der Türe zum Bad und ein Teil meiner neuen
Holztreppe gestrichen.

Nach mehreren Tagen mit sehr gutem Durchlüften habe ich noch immer den
giftigen Gestank in meiner Wohnung.
Ich habe davon Kreislaufbeschwerden, Schlafsörungen.
Ich bin Kerngesund daher liegt es definitiv an der Farbe.

Meine Katzen leiden ebenfalls unter diesem Gestank.

Ich muss nun die Treppe vom Zimmermann wieder ausbauen lassen und neu
machen lassen.
Den Echtholzrahmen vom Bad muß ebenfalls austauschen.

Wie können Sie als grosses Unternehmen diese Farbe im Verkauf anbieten?

Als Stammkunden verlasse ich mich darauf, dass alle Produkte ohne
schädliche Giftstoffe in Ihrem Sortiment angeboten und verkauft werden.

Ich erwarte bis heute Abend keine Rückmeldung von Ihnen, da ich so meine
Wohnung nicht ohne grosse gesundheitliche Beschwerden nutzen kann.“

In der Anlage finden Sie den Schriftverkehr. Ich finde es überhaupt nicht in Ordnung das so eine stinkende und gesundheitschädliche Farbe imVerkauf ist und man es dem Verbraucher w/m/d alleine überlässt, mit dieser Farbe klar zu kommen.

Man will mir den zusätzlichen Arbeitsaufwand usw. nicht ersetzten.
Ich habe die Farbe hier behalten um eine Untersuchung der Giftstoffe möglich zu machen.

Ich bitte Sie um Unterstützung das diese Farbe untersucht und aus dem Handel genommen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Elke Wirtz

www.wirtz-elke.de

Ich möchte auch Dokumente übermitteln
Ja

Dokumente hochladen

  • Elke Wirtz Reklamation Vorstreichfarbe giftigRoller16.09.2020.pdf

Zur Nachverfolgung kennzeichnen.
Service Verbraucherzentrale NRW <service@verbraucherzentrale.nrw>
Do, 26.11.2020 12:44
An:
  •  info@wirtz-elke.de

Guten Tag Frau Wirtz,

wir bedanken uns für Ihre Mitteilung. Ihre Nachricht haben wir zur Kenntnisnahme an unsere zuständige Fachgruppe weitergeleitet. Alle dort eingehenden Hinweise werden ausgewertet und – falls kein sofortiges Aufgreifen möglich ist – archiviert, um gegebenenfalls später im Rahmen von Abmahnungen oder Presseveröffentlichungen Verwendung zu finden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unsere Fachgruppe aus Kapazitätsgründen nicht auf alle Hinweise, die uns erreichen, individuell antworten kann.

Wir können Ihnen zwei Beratungswege vorschlagen:

Zur Toxizität/Gesundheitsgefährdung können Sie sich gern kostenlos durch unsere Fachabteilung beraten lassen. Bitte stellen Sie hier Ihre Anfrage:

https://www.verbraucherzentrale.nrw/schadstoffe

Zu Ihren Ansprüchen auf Gewährleistung oder Schadenersatz aus Produkthaftung bietet die Verbraucherzentrale NRW persönliche Beratungen durch Honorar-Rechtsanwälte an. Eine persönliche Beratung kostet 29,24 Euro, eine zusätzliche Rechtsvertretung 19,50 Euro.

Falls Sie sich über unser Beratungsangebot informieren möchten, folgen Sie bitte diesem Link:
Sollten Sie sich für eine persönliche Beratung in einer unserer Beratungsstellen entscheiden, melden Sie sich gerne wieder bei uns. Bitte nennen Sie uns dafür eine Rufnummer, unter der Sie tagsüber gut erreichbar sind und Ihre Wunsch-Beratungsstelle.

Ein gefährliches Produkt melden, sodass es ggf. aus dem Handel entfernt wird, können Sie folgendermaßen:

Wir empfehlen Ihnen, sich an zuständige Marktaufsichtsbehörde zu wenden, wenn es wie in Ihrem Fall um Produktsicherheit und die Einhaltung der Vorschriften zum Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) geht. In NRW sind es die Bezirksregierungen Düsseldorf, Köln, Münster, Arnsberg und Detmold, jeweils das Dezernat 55 für technischen Arbeitsschutz. Wir empfehlen Ihnen, sich an die zentrale Rufnummer Ihrer Bezirksregierung zu wenden:
http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/k/kontakt/index.php
 
Weitere Anlaufstellen sind:
Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen
Internet: www.lia.nrw.de
 
 Freundliche Grüße

Verbraucherzentrale NRW e.V.

Servicecenter

Friedrich-Wilhelm-Str. 30

47051 Duisburg

service@verbraucherzentrale.nrw

www.verbraucherzentrale.nrw

www.verbraucherzentrale.nrw/facebook

www.verbraucherzentrale.nrw/twitter

Vorstand: Wolfgang Schuldzinski

Amtsgericht Düsseldorf: VR 4130

USt-IdNr.: DE 119496546

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unseren Hinweisen im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/datenschutz

Elke Wirtz <verbraucherzentrale@verbraucherzentrale.nrw> hat am 24.11.2020 15:29 geschrieben:

Jemand hat das Kontaktformular unter https://www.verbraucherzentrale.de/beschwerde ausgefüllt.

Das Kontaktformular ist abgeschickt worden am Di, 11/24/2020 – 15:25.

Die eingegebenen Einträge sind:

Ihr Name
Elke Wirtz

Ihre E-Mail-Adresse
info@wirtz-elke.de

Ihr Bundesland
Nordrhein-Westfalen

Ihre Telefonnummer *
01522-4672106

Ihre PLZ
52525

Ihre Stadt
Heinsberg

Betreff
Elke Wirtz Reklamation bei Roller wegen giftiger Vorstreichfarbe wird nicht anerkannt

Ihr Anliegen
Sehr geehrte Damen und Herren,

im September 2020 habe ich bei Roller Vorstreichfarbe gekauft und in meiner Wohnung verwendet. Anschließend bekam ich Kreislaufbeschwerden und der Gestank der Farbe ging trotzt gutem Lüften nicht weg.
Ich musste die Farbe vom Holz wieder abhobeln.
Im Oktober 2020 bekam ich starke Beschwerden in meinen Muskeln und Gliedern und bin erst nach Wochen wieder richtig bewegungsfähig.
Ich habe keine Allergien und darauf vertraut, dass Farbe nicht solche toxischen Auswirkungen hat.

Roller und der Hersteller sind nicht daran interessiert diese Farbe untersuchen zu lassen.

Auszug aus meiner Email :
„Am 12.09.2020 habe ich in Hückelhoven die Vorstreichfarbe Clever Pick
gekauft.
Ich habe damit den Holzrahmen der Türe zum Bad und ein Teil meiner neuen
Holztreppe gestrichen.

Nach mehreren Tagen mit sehr gutem Durchlüften habe ich noch immer den
giftigen Gestank in meiner Wohnung.
Ich habe davon Kreislaufbeschwerden, Schlafstörungen.
Ich bin Kerngesund daher liegt es definitiv an der Farbe.

Meine Katzen leiden ebenfalls unter diesem Gestank.

Ich muss nun die Treppe vom Zimmermann wieder ausbauen lassen und neu
machen lassen.
Den Echtholzrahmen vom Bad muß ebenfalls austauschen.

Wie können Sie als grosses Unternehmen diese Farbe im Verkauf anbieten?

Als Stammkunden verlasse ich mich darauf, dass alle Produkte ohne
schädliche Giftstoffe in Ihrem Sortiment angeboten und verkauft werden.

Ich erwarte bis heute Abend keine Rückmeldung von Ihnen, da ich so meine
Wohnung nicht ohne grosse gesundheitliche Beschwerden nutzen kann.“

In der Anlage finden Sie den Schriftverkehr. Ich finde es überhaupt nicht in Ordnung das so eine stinkende und gesundheitsschädliche Farbe im Verkauf ist und man es dem Verbraucher w/m/d alleine überlässt, mit dieser Farbe klar zu kommen.

Man will mir den zusätzlichen Arbeitsaufwand usw. nicht ersetzten.
Ich habe die Farbe hier behalten, um eine Untersuchung der Giftstoffe möglich zu machen.

Ich bitte Sie um Unterstützung das diese Farbe untersucht und aus dem Handel genommen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Elke Wirtz

www.wirtz-elke.de

Ich möchte auch Dokumente übermitteln
Ja

Dokumente hochladen

  • Elke Wirtz Reklamation Vorstreichfarbe giftigRoller16.09.2020.pdf

Zur Nachverfolgung kennzeichnen.
Service Verbraucherzentrale NRW <service@verbraucherzentrale.nrw>
Do, 26.11.2020 12:44

  •  info@wirtz-elke.de

Guten Tag Frau Wirtz,

wir bedanken uns für Ihre Mitteilung. Ihre Nachricht haben wir zur Kenntnisnahme an unsere zuständige Fachgruppe weitergeleitet. Alle dort eingehenden Hinweise werden ausgewertet und – falls kein sofortiges Aufgreifen möglich ist – archiviert, um gegebenenfalls später im Rahmen von Abmahnungen oder Presseveröffentlichungen Verwendung zu finden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unsere Fachgruppe aus Kapazitätsgründen nicht auf alle Hinweise, die uns erreichen, individuell antworten kann.

Wir können Ihnen zwei Beratungswege vorschlagen:

Zur Toxizität/Gesundheitsgefährdung können Sie sich gern kostenlos durch unsere Fachabteilung beraten lassen. Bitte stellen Sie hier Ihre Anfrage:

https://www.verbraucherzentrale.nrw/schadstoffe

Zu Ihren Ansprüchen auf Gewährleistung oder Schadenersatz aus Produkthaftung bietet die Verbraucherzentrale NRW persönliche Beratungen durch Honorar-Rechtsanwälte an. Eine persönliche Beratung kostet 29,24 Euro, eine zusätzliche Rechtsvertretung 19,50 Euro.

Falls Sie sich über unser Beratungsangebot informieren möchten, folgen Sie bitte diesem Link:
Sollten Sie sich für eine persönliche Beratung in einer unserer Beratungsstellen entscheiden, melden Sie sich gerne wieder bei uns. Bitte nennen Sie uns dafür eine Rufnummer, unter der Sie tagsüber gut erreichbar sind und Ihre Wunsch-Beratungsstelle.

Ein gefährliches Produkt melden, sodass es ggf. aus dem Handel entfernt wird, können Sie folgendermaßen:

Wir empfehlen Ihnen, sich an zuständige Marktaufsichtsbehörde zu wenden, wenn es wie in Ihrem Fall um Produktsicherheit und die Einhaltung der Vorschriften zum Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) geht. In NRW sind es die Bezirksregierungen Düsseldorf, Köln, Münster, Arnsberg und Detmold, jeweils das Dezernat 55 für technischen Arbeitsschutz. Wir empfehlen Ihnen, sich an die zentrale Rufnummer Ihrer Bezirksregierung zu wenden:
http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/k/kontakt/index.php
 
Weitere Anlaufstellen sind:
Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen
Internet: www.lia.nrw.de
 
 Freundliche Grüße

Verbraucherzentrale NRW e.V.

Servicecenter

Friedrich-Wilhelm-Str. 30

47051 Duisburg

service@verbraucherzentrale.nrw

www.verbraucherzentrale.nrw

www.verbraucherzentrale.nrw/facebook

www.verbraucherzentrale.nrw/twitter

Vorstand: Wolfgang Schuldzinski

Amtsgericht Düsseldorf: VR 4130

USt-IdNr.: DE 119496546

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unseren Hinweisen im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/datenschutz

Elke Wirtz <verbraucherzentrale@verbraucherzentrale.nrw> hat am 24.11.2020 15:29 geschrieben:

Jemand hat das Kontaktformular unter https://www.verbraucherzentrale.de/beschwerde ausgefüllt.

Das Kontaktformular ist abgeschickt worden am Di, 11/24/2020 – 15:25.

Die eingegebenen Einträge sind:

Ihr Name
Elke Wirtz

Ihre E-Mail-Adresse
info@wirtz-elke.de

Ihr Bundesland
Nordrhein-Westfalen

Ihre Telefonnummer *
01522-4672106

Ihre PLZ
52525

Ihre Stadt
Heinsberg

Betreff
Elke Wirtz Reklamation bei Roller wegen giftiger Vorstreichfarbe wird nicht anerkannt

Ihr Anliegen
Sehr geehrte Damen und Herren,

im September 2020 habe ich bei Roller Vorstreichfarbe gekauft und in meiner Wohnung verwendet. Anschließend bekam ich Kreislaufbeschwerden und der Gestank der Farbe ging trotzt gutem Lüften nicht weg.
Ich musste die Farbe vom Holz wieder abhobeln.
Im Oktober 2020 bekam ich starke Beschwerden in meinen Muskeln und Gliedern und bin erst nach Wochen wieder richtig bewegungsfähig.
Ich habe keine Allergien und darauf vertraut, dass Farbe nicht solche toxischen Auswirkungen hat.

Roller und der Hersteller sind nicht daran interessiert diese Farbe untersuchen zu lassen.

Auszug aus meiner Email :
„Am 12.09.2020 habe ich in Hückelhoven die Vorstreichfarbe Clever Pick
gekauft.
Ich habe damit den Holzrahmen der Türe zum Bad und ein Teil meiner neuen
Holztreppe gestrichen.

Nach mehreren Tagen mit sehr gutem Durchlüften habe ich noch immer den
giftigen Gestank in meiner Wohnung.
Ich habe davon Kreislaufbeschwerden, Schlafstörungen.
Ich bin kerngesund daher liegt es definitiv an der Farbe.

Meine Katzen leiden ebenfalls unter diesem Gestank.

Ich muss nun die Treppe vom Zimmermann wieder ausbauen lassen und neu
machen lassen.
Den Echtholzrahmen vom Bad muß ebenfalls austauschen.

Wie können Sie als grosses Unternehmen diese Farbe im Verkauf anbieten?

Als Stammkunden verlasse ich mich darauf, dass alle Produkte ohne
schädliche Giftstoffe in Ihrem Sortiment angeboten und verkauft werden.

Ich erwarte bis heute Abend keine Rückmeldung von Ihnen, da ich so meine
Wohnung nicht ohne grosse gesundheitliche Beschwerden nutzen kann.“

In der Anlage finden Sie den Schriftverkehr. Ich finde es überhaupt nicht in Ordnung das so eine stinkende und gesundheitsschädliche Farbe im Verkauf ist und man es dem Verbraucher w/m/d alleine überlässt, mit dieser Farbe klar zu kommen.

Man will mir den zusätzlichen Arbeitsaufwand usw. nicht ersetzten.
Ich habe die Farbe hier behalten um eine Untersuchung der Giftstoffe möglich zu machen.

Ich bitte Sie um Unterstützung das diese Farbe untersucht und aus dem Handel genommen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Elke Wirtz

www.wirtz-elke.de

Ich möchte auch Dokumente übermitteln
Ja

Dokumente hochladen

  • Elke Wirtz Reklamation Vorstreichfarbe giftigRoller16.09.2020.pdf

Zur Nachverfolgung kennzeichnen.
Service Verbraucherzentrale NRW <service@verbraucherzentrale.nrw>
Do, 26.11.2020 12:44

  •  info@wirtz-elke.de

Guten Tag Frau Wirtz,

wir bedanken uns für Ihre Mitteilung. Ihre Nachricht haben wir zur Kenntnisnahme an unsere zuständige Fachgruppe weitergeleitet. Alle dort eingehenden Hinweise werden ausgewertet und – falls kein sofortiges Aufgreifen möglich ist – archiviert, um gegebenenfalls später im Rahmen von Abmahnungen oder Presseveröffentlichungen Verwendung zu finden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unsere Fachgruppe aus Kapazitätsgründen nicht auf alle Hinweise, die uns erreichen, individuell antworten kann.

Wir können Ihnen zwei Beratungswege vorschlagen:

Zur Toxizität/Gesundheitsgefährdung können Sie sich gern kostenlos durch unsere Fachabteilung beraten lassen. Bitte stellen Sie hier Ihre Anfrage:

https://www.verbraucherzentrale.nrw/schadstoffe

Zu Ihren Ansprüchen auf Gewährleistung oder Schadenersatz aus Produkthaftung bietet die Verbraucherzentrale NRW persönliche Beratungen durch Honorar-Rechtsanwälte an. Eine persönliche Beratung kostet 29,24 Euro, eine zusätzliche Rechtsvertretung 19,50 Euro.

Falls Sie sich über unser Beratungsangebot informieren möchten, folgen Sie bitte diesem Link:
Sollten Sie sich für eine persönliche Beratung in einer unserer Beratungsstellen entscheiden, melden Sie sich gerne wieder bei uns. Bitte nennen Sie uns dafür eine Rufnummer, unter der Sie tagsüber gut erreichbar sind und Ihre Wunsch-Beratungsstelle.

Ein gefährliches Produkt melden, sodass es ggf. aus dem Handel entfernt wird, können Sie folgendermaßen:

Wir empfehlen Ihnen, sich an zuständige Marktaufsichtsbehörde zu wenden, wenn es wie in Ihrem Fall um Produktsicherheit und die Einhaltung der Vorschriften zum Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) geht. In NRW sind es die Bezirksregierungen Düsseldorf, Köln, Münster, Arnsberg und Detmold, jeweils das Dezernat 55 für technischen Arbeitsschutz. Wir empfehlen Ihnen, sich an die zentrale Rufnummer Ihrer Bezirksregierung zu wenden:
http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/k/kontakt/index.php
 
Weitere Anlaufstellen sind:
Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen
Internet: www.lia.nrw.de
 
 Freundliche Grüße

Verbraucherzentrale NRW e.V.

Servicecenter

Friedrich-Wilhelm-Str. 30

47051 Duisburg

service@verbraucherzentrale.nrw

www.verbraucherzentrale.nrw

www.verbraucherzentrale.nrw/facebook

www.verbraucherzentrale.nrw/twitter

Vorstand: Wolfgang Schuldzinski

Amtsgericht Düsseldorf: VR 4130

USt-IdNr.: DE 119496546

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unseren Hinweisen im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/datenschutz

Elke Wirtz <verbraucherzentrale@verbraucherzentrale.nrw> hat am 24.11.2020 15:29 geschrieben:

Jemand hat das Kontaktformular unter https://www.verbraucherzentrale.de/beschwerde ausgefüllt.

Das Kontaktformular ist abgeschickt worden am Di, 11/24/2020 – 15:25.

Die eingegebenen Einträge sind:

Ihr Name
Elke Wirtz

Ihre E-Mail-Adresse
info@wirtz-elke.de

Ihr Bundesland
Nordrhein-Westfalen

Ihre Telefonnummer *
01522-4672106

Ihre PLZ
52525

Ihre Stadt
Heinsberg

Betreff
Elke Wirtz Reklamation bei Roller wegen giftiger Vorstreichfarbe wird nicht anerkannt

Ihr Anliegen
Sehr geehrte Damen und Herren,

im September 2020 habe ich bei Roller Vorstreichfarbe gekauft und in meiner Wohnung verwendet. Anschließend bekam ich Kreislaufbeschwerden und der Gestank der Farbe ging trotzt gutem Lüften nicht weg.
Ich musste die Farbe vom Holz wieder abhobeln.
Im Oktober 2020 bekam ich starke Beschwerden in meinen Muskeln und Gliedern und bin erst nach Wochen wieder richtig bewegungsfähig.
Ich habe keine Allergien und darauf vertraut, dass Farbe nicht solche toxischen Auswirkungen hat.

Roller und der Hersteller sind nicht daran interessiert diese Farbe untersuchen zu lassen.

Auszug aus meiner E-Mail:
„Am 12.09.2020 habe ich in Hückelhoven die Vorstreichfarbe Clever Pick
gekauft.
Ich habe damit den Holzrahmen der Türe zum Bad und ein Teil meiner neuen
Holztreppe gestrichen.

Nach mehreren Tagen mit sehr gutem Durchlüften habe ich noch immer den
giftigen Gestank in meiner Wohnung.
Ich habe davon Kreislaufbeschwerden, Schlafstörungen.
Ich bin kerngesund daher liegt es definitiv an der Farbe.

Meine Katzen leiden ebenfalls unter diesem Gestank.

Ich muss nun die Treppe vom Zimmermann wieder ausbauen lassen und neu
machen lassen.
Den Echtholzrahmen vom Bad muss ebenfalls austauschen.

Wie können Sie als grosses Unternehmen diese Farbe im Verkauf anbieten?

Als Stammkunden verlasse ich mich darauf, dass alle Produkte ohne
schädliche Giftstoffe in Ihrem Sortiment angeboten und verkauft werden.

Ich erwarte bis heute Abend keine Rückmeldung von Ihnen, da ich so meine
Wohnung nicht ohne grosse gesundheitliche Beschwerden nutzen kann.“

In der Anlage finden Sie den Schriftverkehr. Ich finde es überhaupt nicht in Ordnung das so eine stinkende und gesundheitsschädliche Farbe im Verkauf ist und man es dem Verbraucher w/m/d alleine überlässt, mit dieser Farbe klar zu kommen.

Man will mir den zusätzlichen Arbeitsaufwand usw. nicht ersetzten.
Ich habe die Farbe hier behalten, um eine Untersuchung der Giftstoffe möglich zu machen.

Ich bitte Sie um Unterstützung das diese Farbe untersucht und aus dem Handel genommen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Elke Wirtz

www.wirtz-elke.de

Ich möchte auch Dokumente übermitteln
Ja

Dokumente hochladen

  • Elke Wirtz Reklamation Vorstreichfarbe giftigRoller16.09.2020.pdf

Categories

Comments are closed

de_DEGerman