23. November 2020, Absage an BestellerprinzipWer ab Dezember den Makler bezahlen muss, Montag
Elke Wirtz als Mentorin bei der IHK Aachen

Absage an Bestellerprinzip: Wer ab Dezember den Makler bezahlen muss – Bericht ntv

Wer den Makler beauftragt, muss ihn auch bezahlen. So ist es bislang im Mietrecht, die Regel soll ab dem 23. Dezember 2020 aber auch beim Kauf vom Immobilien gelten. Was heißt das konkret?

Die Wohnungssuche kostet Nerven. Wer sich das ersparen möchte, kann einen Makler damit beauftragen die passende Bleibe zu finden. Bisher musste derjenige, den den Makler beauftragt hat, ihn auch bezahlen. Doch ab dem 23. Dezember ändert sich das.

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