Durch die rot-grüne Regelung im Beamtendienstrecht werden innerhalb bestimmter Bandbreiten schlechter qualifizierte Frauen gegenüber besser qualifizierten Männern bei der Beförderung bevorzugt. Die Regelung ist verfassungswidrig. Das bestätigt ein Gutachten, das die FDP-Landtagsfraktion in Auftrag gegeben hat. Der stellvertretende Vorsitzende und personalpolitische Sprecher der Fraktion, Ralf Witzel, und Gutachter Prof. Dr. Janbernd Oebbecke von der Uni Münster erläutern die Hintergründe.
Veröffentlicht am 03.02.2017
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