Vertrag Tippgeber/In
Elke Wirtz Provisionsvereinbarung
Provisionsvereinbarung für Tippgeber/In
zwischen
Elke Wirtz Immobilien-Vermarktung und Immobilienverwaltung
Maarstr. 115, 52525 Heinsberg
- nachfolgend Auftragnehmerin/Tippgeberin
und
Name, Vorname (ggf. Firma)
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
(ggf. Postfach) ___________________________________________
Telefon ________________________________ Mobil _______________________
E-Mail: ________________________________
- Maklerunternehmen/Makler/In genannt –
§ 1 Vertragsgegenstand
Die Tippgeberin führt dem Immobilienmakler/Büro Kontaktdaten potenzieller
Immobilienverkäufer und/oder Immobilienkäufer und Investoren zu.
Diese Namensbenennung erfolgt ohne vorherige Beratungsleistung an den Makler/In bzw.
Maklerunternehmen seitens der Tippgeberin.
Elke Wirtz als Tippgeberin darf nach schriftlicher Vereinbarung, Informationen vom Makler an
die Investoren bzw. potenzielle Käufer w/m/d weitergeben.
Diese Informationen beschränken sich ausschließlich auf die Übermittlung der Kontaktdaten oder schriftlich freigegebene Informationen zum Projekt der folgenden Personen, welche im Vorfeld ihr Einverständnis erklärt haben.
Die Kontaktdaten für die Generierung des Geschäftes, werden immer schriftlich übermittelt.
§ 2 Vermittlungsprovision
Elke Wirtz Provisionsvereinbarung
1) Für jede erfolgreiche Vermittlung von Makleraufträgen durch Elke Wirtz Tippgeberin, die auf die übermittelten Kontaktdaten von Elke Wirtz Tippgeberin zurückzuführen sind, erhält Elke Wirtz Tippgeberin eine einmalige Vermittlungsprovision in Höhe von _________% des Verkaufspreises.
2) Voraussetzung für eine erfolgreiche Vermittlung im vorstehenden Sinne sind der Abschluss eines Maklervertrages (qualifizierter Alleinauftrag) sowie die bei Immobilienverkauf stattfindende notarielle Beurkundung des Kaufvertrages.
3) Die Vermittlungsprovision wird nach der Rechnungsstellung von Elke Wirtz/Tippgeberin dem Maklerunternehmen/Makler in Rechnung gestellt. Zahlungsziel binnen 3 Tage wird der Immobilienmakler/Unternehmen auf das benannte Konto auf der Rechnung überweisen. Die Rechnung wird erstellt, sobald der Ankauf oder Verkauf notariell beglaubigt wurde. Das Maklerunternehmen/Makler sendet eine schriftliche Bestätigung des Abschlusses ohne weitere Aufforderung Frau Elke Wirtz Tippgeberin vor.
§ 3 Stornohaftung
1) Ansprüche auf noch nicht ausbezahlte Vergütungen verfallen, wenn mit dem Makler/In zwar ein Maklervertrag (qualifizierter Alleinauftrag) zustande gekommen ist, aber später rückabgewickelt oder storniert wurde und der Immobilienmakler selbst gegenüber dem Käufer und/ oder Verkäufer zur Rückzahlung der Maklerprovision verpflichtet ist.
2) Zahlungen, die Elke Wirtz als Tippgeberin bis zu diesem Zeitpunkt erhalten hat, darf Elke Wirtz einbehalten.
3) Das Maklerunternehmen/Makler/In hat der Tippgeberin das Storno des notariell beurkundeten Kaufvertrages auf dessen Verlangen nachzuweisen.
§ 4 Pflichten des Tippgebers
1) Elke Wirtz Tippgeberin hat allein für das Erfüllen ihrer steuerlichen Verpflichtungen hinsichtlich der Vermittlungsprovision aus diesem Vertrag Sorge zu tragen.
2) Der Tippgeberin ist eine Weitergabe der Vergütung an Dritte, insbesondere an den vermittelten Immobilienverkäufer, untersagt.
§ 5 Datenschutz
Die von Elke Wirtz weiter gereichten Kontakte für die Abwicklung von Geschäften dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung an andere Personen oder Unternehmen weiter gereicht werden. Des Weiteren gilt die aktuelle Datenschutzverordnung der EU und Deutschland.
§ 6 Schlussbestimmungen
1) Sollten gegenwärtige oder zukünftige Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages gleichwohl gültig. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine angemessene Regelung, die den Willen der Parteien und insbesondere die aus diesem Vertrag erkennbare Zielsetzung möglichst genau widerspiegelt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken und wenn eine Bestimmung dieses Vertrages nicht durchführbar ist oder wird.
2) Alle Vereinbarungen, die zwischen Käufer oder Verkäufer m/w/d zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und
Elke Wirtz Provisionsvereinbarung
Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Schriftformklausel.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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Ort, Datum Heinsberg, Datum
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Maklerunternehmen/Makler Tippgerberin Elke Wirtz