Blog Elke Wirtz
Elke Wirtz als Mentorin bei der IHK Aachen

HUGV05 Ausgabe 2020

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Thema Verwaltung von Eigentumsobjekten mit Note 2 der SGD

 

Alle Texte sind Inspiration und dürfen nicht vollständig so übernommen werden übernommen werden. 

Ich übernehme keine Haftung, wenn Sie es doch tun. 

Das Urheberrecht verbleibt auch nach dem Kauf bei mir. 

Auszug aus der gesamten Arbeit:

Datum:   26.11.2020    HUGV 5N 

1. Aufgabe: 

Beschreiben Sie jeweils die Begriffe 

  1. Wohnungseigentum, 
  1. Teileigentum 
  1. Gemeinschaftseigentum 
  1. Sondereigentum und  
  1. Sondernutzungsrecht 

Antworten zu 1: 

  1. Wohnungseigentum 

Unter Wohnungseigentum wird eine spezifische Form des Eigentums an einer separaten Wohnung verstanden.  

Rechtliche Grundlage bildet das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Laut § 1 WEG ist Wohneigentum das „Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört“. Dementsprechend kann Wohnungseigentum lediglich an Wohnungen begründet werden 

Für Räume eines Gebäudes, die nicht zu Wohnzwecken dienen, kann hingegen nur ein Teileigentum geltend gemacht werden. Die Begründung des Wohnungseigentums erfolgt durch Eintragung ins Grundbuch. Für jede einzelne Wohnung wird ein einzelnes Grundbuchblatt erstellt. Demzufolge können Wohnungen, an denen Wohnungseigentum begründet wurde, ebenso verkauft, belastet oder verschenkt werden wie andere Immobilienobjekte auch. 

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