Download HUGV05 Ausgabe November 2020
Thema Verwaltung von Eigentumsobjekten mit Note 2 der SGD
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Auszug aus der gesamten Arbeit:
Datum: | 26.11.2020 | HUGV 5N |
1. Aufgabe:
Beschreiben Sie jeweils die Begriffe
- Wohnungseigentum,
- Teileigentum
- Gemeinschaftseigentum
- Sondereigentum und
- Sondernutzungsrecht
Antworten zu 1:
- Wohnungseigentum
Unter Wohnungseigentum wird eine spezifische Form des Eigentums an einer separaten Wohnung verstanden.
Rechtliche Grundlage bildet das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Laut § 1 WEG ist Wohneigentum das „Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört“. Dementsprechend kann Wohnungseigentum lediglich an Wohnungen begründet werden.
Für Räume eines Gebäudes, die nicht zu Wohnzwecken dienen, kann hingegen nur ein Teileigentum geltend gemacht werden. Die Begründung des Wohnungseigentums erfolgt durch Eintragung ins Grundbuch. Für jede einzelne Wohnung wird ein einzelnes Grundbuchblatt erstellt. Demzufolge können Wohnungen, an denen Wohnungseigentum begründet wurde, ebenso verkauft, belastet oder verschenkt werden wie andere Immobilienobjekte auch.
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